Ist eine Elektrofachkraft automatisch eine zur Prüfung befähigte Person?

In explosionsgefährdeten Bereichen müssen Anlagen, Arbeitsmittel und technische Maßnahmen vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person geprüft werden. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Anforderungen an befähigte Personen gestellt werden und welche Regelungen es hinsichtlich der Brandschutzunterweisung und Brandschutzbeauftragte gibt. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt unter anderem die genauen Anforderungen, die an befähigte Personen gestellt werden. Diese sind in drei Abschnitte unterteilt, welche Anforderungsprofile beschreiben, die von befähigten Personen erfüllt werden müssen.

Abschnitt 1

Eine zur Prüfung von Arbeitsmitteln befähigte Person muss die generell erforderlichen Kenntnisse besitzen. Dies ist beispielsweise gewährleistet, wenn die Person über eine technische Berufsausbildung und/oder über andere technischen Qualifikationen verfügt. Kann die Person Erfahrungen, die sich mindestens über ein Jahr erstrecken, beispielsweise hinsichtlich dem Betrieb oder der Instandhaltung der entsprechenden Anlage vorweisen, gilt dies ebenfalls als eine erforderliche Kenntnis. Der aktuelle Stand hinsichtlich Explosionsgefährdungen muss durch Schulungen und Unterweisungen sichergestellt werden. Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit ist dem ebenfalls gleichzusetzen.

Abschnitt 2

Eine zur Prüfung befähigte Person muss die in Abschnitt 1 genannten Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus muss die Prüfaufgabe und die damit vorausgesetzte Qualifikation einer befähigten Person von einer Behörde anerkannt werden. Die Prüfeinrichtung, die für die Prüfung notwendig ist, muss der befähigten Person zur Verfügung gestellt werden.

Abschnitt 3

Neben den in Abschnitt 1 beschriebenen notwendigen Ausbildung bzw. Berufserfahrung, muss eine befähigte Person zur Prüfung im explosionsgefährdeten Bereich des Weiteren mindestens eine der folgenden Qualifikationen mitbringen:

  • Einschlägiges Studium und/oder Berufsausbildung
  • Vergleichbare, technische Qualifikation
  • Andere, technische Qualifikation (langjährige Erfahrung im Bereich der Sicherheitstechnik)

Darüber hinaus muss eine zur Prüfung befähigte Person über umfassende Kenntnisse hinsichtlich des Explosionsschutzes verfügen. Hierzu zählt ebenfalls die Kenntnis über das zugehörige Regelwerk.

Es muss ein Nachweis über eine einschlägige Berufserfahrung aus einer zeitnahen Beschäftigung vorliegen. Des Weiteren müssen die Kenntnisse zum Explosionsschutz immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Hierzu dienen Schulungen und Unterweisungen. Die Teilnahme an einschlägigem Erfahrungsaustausch im Bereich des Explosionsschutzes dient dabei ebenfalls als Fortbildung. Um die eingangs gestellte Frage: Ist eine Elektrofachkraft automatisch eine zur Prüfung befähigte Person? zu beantworten: Nein! Die Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person sind in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Erst wenn alle Anforderungen aus den drei Abschnitten erfüllt sind, ist eine Person befähigt, Prüfungen durchzuführen.

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hdt
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